Wichtige Mitgliederinformationen: Beiträge & Ausschlüsse
Der Vorstand informiert über aktuelle Hinweise zur Beitragserhebung sowie über satzungsgemäße Maßnahmen im Zusammenhang mit ausstehenden Mitgliedsbeiträgen.
Zwangsaustritte
18.05.2026
Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, mussten wir neun Mitglieder mit einem Zwangsaustritt belegen. Diese Maßnahme mussten wir ergreifen, da die betroffenen Mitglieder Rechnungen nicht bezahlt haben, wir keine Rückmeldung auf mehrfache Aufforderungen per Mail oder Brief erhalten haben und auch die gesetzte Frist von vier Wochen zur letzten Möglichkeit für eine Rückmeldung mittlerweile verstrichen ist.
Bei einer erneuten Anmeldung als Mitglied unseres Vereines behalten wir uns vor, auf den Ausgleich offene Mitgliedsbeiträge aus der Vergangenheit zu bestehen, bevor die erneute Aufnahme in den Verein umgesetzt wird.
Mitgliedsbeiträge 2026
20.02.2026
Liebe Mitglieder,
die Rechnungen über die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2026 wurden postalisch versendet.
Sollten Schreiben nicht zugegangen sein, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Office (zu den Kontaktdetails), damit ein Abgleich der hinterlegten Adresse erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Anschriftenänderungen (alternativ kann diese im Mitgliederbereich der Homepage durchgeführt werden) oder Änderungen der Bankdaten für das SEPA-Mandat bitte dem Office mitzuteilen sind. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf bei der Beitragserhebung und des Einzugs erfolgen.
Laut Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist nicht kausal für die Zahlungsverpflichtung. Rücklaufgebühren im Bankeinzugsverfahren wegen Widerspruchs oder aufgelöstem Konto müssen wir leider in Rechnung stellen, wir bitten um Verständnis.
Sandra Platz-Schomisch, Vorstand Kasse
Mitteilung über den Ausschluss von Mitgliedern nach A.5 Nr. (4) a) der aktuellen Satzung des Appaloosa Horse Club Germany (ApHCG)
20.02.2026
Hiermit wird nach o.g. Passus der Satzung des ApHCG schriftlich durch den Vorstand mitgeteilt, dass alle Mitglieder, die ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag der letzten 4 Jahre (seit 2022) auch nach mehrfachen Mahnverfahren nicht entrichtet haben, als Mitglieder ausgeschlossen werden.
Allen betroffenen Mitgliedern wird eine Frist von 1 Monat ab Veröffentlichung eingeräumt, um die ausstehenden Beträge zu entrichten. Bei Zahlungseingang innerhalb der gesetzten Frist (20.03.2026) wird der Ausschluss zurückgenommen.
Nach einem Ausschluss kommt eine Neuaufnahme als Mitglied nur auf Antrag und nur unter der Zahlungsauflage der ausstehenden Beträge in Betracht.
Euer Vorstand