Verweis und Suspendierung von Züchtern

Liebe Mitglieder und Züchter,

als staatlich anerkannter Zuchtverband und gemäß unserer gemeinsamen Satzung, haben wir die Aufgabe eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme, züchterische Arbeit unserer Züchter zu gewährleisten. Hierbei wird der Zuchtverband und seine Züchter, bei Ihren tierzuchtrechtlichen Aufgaben und Pflichten von behördlicher Seite beaufsichtigt. Dies gilt besonders in allen Angelegenheiten die den Abstammungsnachweis, die Kennzeichnung/Identifizierung und letztlich die fristgemäße Ausstellung des Identifizierungsdokument (Equidenpass) betrifft.

Pflichtverletzungen und Versäumnisse unser Züchter müssen demzufolge, gemäß Tierzuchtgesetz und gemäß unseren Satzungsvorgaben [A.6.2 (C)] vereinsintern geahndet und satzungsgemäß veröffentlicht werden.

Leider müssen wir Euch hiermit bekanntgeben, das der Vorstand gemäß Satzung A.6.2 (C) nachfolgende Disziplinarmaßnahmen aussprechen mussten:

 

Verweis:

  • 2 Züchter
    -> 22.07.2020: Die Gründe, welche zum Verweis führten, wurden erledigt.

 

Suspendierung (die Mitgliedsrechte ruhen gem. Stzg. A.6.2.(C) 3-6])

  • 1 Züchter (Andreas Reiter)

A.6.2.(C) 7. Die Suspendierung kann vom Zuchtverband zurückgenommen werden, wenn die Gründe, die zur Suspendierung geführt haben, beseitigt wurden.

 

Euer Vorstand

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