Pressemitteilung zum Thema "Verkaufsanzeigen auf unserer Homepage"
28.10.2020
Da es Anfragen von einigen Mitgliedern zum Thema Verkaufsanzeigen auf der ApHCG Homepage gibt, haben wir uns im Vorstand natürlich auch Gedanken dazu gemacht. Da wir für den ApHCG und damit für unsere Mitglieder agieren, haben wir uns die Entscheidungsfindung nicht ganz einfach gemacht. Wir haben uns von verschiedenen Fachleuten Rat eingeholt. Folgende Ergebnisse sind dabei zustande gekommen: Frage: Ist es möglich, Verkaufsanzeigen auf der ApHCG Homepage kostenlos zu platzieren, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden? Hier die Antworten:
Diplom Finanzwirt Steuerberater
Wir als Steuerberater raten Ihnen davon ab, da Sie hier in einen Wettbewerb zu externen Anbietern treten. Eine Verlinkung auf eine externe Seite eines Drittanbieters wäre jedoch machbar.
Rechtsanwalt des Verein Deutschen Ehrenamt
Das kostenfreie Zurverfügungstellen der Website für Verkaufsanzeigen kann durchaus zu Problemen im Rahmen der Gemeinnützigkeit führen (davon ausgehend, dass hier Pferde mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden sollen). Im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts dürfen Vereinsmitglieder nicht durch Zuwendungen begünstigt werden (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html). Da andere Websites, auf denen Verkaufsangebote geschaltet werden können, hierfür eine Gegenleistung erwarten, ist davon auszugehen, dass das Zurverfügungstellen einer Website zu Werbezwecken einen Marktwert hat. Wenn der Verein seine Website aber gratis zur Verfügung stellt, erhalten die Mitglieder einen Vermögensvorteil, ohne für diesen eine Gegenleistung zu erbringen, was gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit aus § 55 AO verstößt.
Finanzamt Burgdorf
Eine kostenlose Anzeigenschaltung kann den Verlust der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen. Hier wird in jedem Einzelfall entschieden und jeder Sachbearbeiter hat hier andere Prioritäten, in welchem Umfang Anzeigen auf der Homepage die Gemeinnützigkeit gefährden. Es wird daher empfohlen, sich bei jedem Wechsel des Sachbearbeiters neu zu informieren. Unsere derzeitige Sachbearbeiterin ist der Meinung, dass die Anzeigenschaltung die Gemeinnützigkeit gefährdet!
Unsere Entscheidung im Vorstand kann daher nur lauten: Eine Verkaufspferdeanzeigenschaltung auf der ApHCG Homepage können wir nicht einrichten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, und da waren sich alle drei Befragten einig, dass eine externe Homepage durch einen externen Betreiber erstellt wird, auf der ausschließlich Appaloosa Horses angeboten werden. Zu dieser Seite könnten wir einen kostenlosen Link für unsere Mitglieder auf der Homepage veröffentlichen.
Wir brauchen also jemanden, der gewillt und in der Lage ist, solch eine Homepage zu erstellen, zu pflegen und zu unterhalten.
Daher unser Aufruf: Wer von euch möchte diese Seite erstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Seedorf
2. Vorsitzender ApHCG e.V.