Hinweise zu Zuchtveranstaltungen 2020

Liebe Mitglieder, liebe Betreiber der Zuchtschauanlagen,

wie bisher in jedem Jahr, werden unsere Zuchtschauen gemäß tierseuchenrechtlichen Bestimmung, bei den zuständigen Landes- oder Kreisbehörden angemeldet und nach Prüfungen der tierseuchenrechtlichen Aspekte genehmigt oder nicht. Die Anmeldungen aller Zuchtschauen werden hier vom ApHCG e.V. vorgenommen.

In 2020 werden alle Zuchtschauen zudem parallel bei den zuständigen Kreisordnungsämtern gemeldet. Diese prüfen die betreffende Zuchtschau, nach den aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer, ggf. Kreis-bezogenen Aspekten und den gültigen Hygienekonzepten für Veranstaltungen. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, geben die Kreis-Ordnungsämter ihre Genehmigung zur Durchführung einer Zuchtschau bzw. ob diese mit Zuschauern, Zuschauerbegrenzung oder ohne Zuschauer (nur mit Beteiligung der Vorsteller) stattfinden muss. Auch eine komplette Absage der Zuchtschau durch die zuständigen Ordnungsbehörden ist eventuell möglich.

Der Hauptzweck unser Zuchtschauen ist generell, die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung von Fohlen bei Fuß der Mutterstute durch den Zuchtverband und die Eintragungen von Zuchtpferden ins Zuchtbuch, jeweils mit entsprechender Exterieur-Leistungsprüfung (lineare Beschreibung). Diesen Zweck können wir natürlich mit Zuschauern oder ohne Zuschauer erfüllen. Die Erfahrungen unserer „kleinen“ Zuchtschauen vergangener Jahre zeigen deutlich, dass die anwesenden Zuschauer bei den Zuchtschauen generell unterhalb von ca. 50 Personen lagen. Dies wird im Dialog mit den Ämtern auch so mitgeteilt.

Unsere Zuchtschauen finden zum Teil in Reithallen (Innenbereich max. 150 Personen) oder auf Reitplätzen im Freien (Außenbereich max. 350 Personen) statt. Hierbei gelten derzeit Obergrenzen für die maximale Anzahl von Personen die zusammenkommen dürfen und dementsprechend unterschiedliche Hygienekonzepte der jeweiligen Bundesländer für den Veranstaltungsort.

Der ApHCG e.V. stellt deshalb nachfolgende, generelle Vorgabe für alle Zuchtschautermine, über die o.g. Hygienekonzepte hinaus, auf:

  1. Nachmeldungen von Pferden nach Anmeldeschluss (3 Wochen vor Zuchtschautermin) sind NICHT möglich (analog unserer Zuchtschauordnung)
  2. Zuschauer/Besucher sind verpflichtet beim Betreten und auf dem jeweiligen, gesamten Veranstaltungsgelände einer Zuchtschau, - seine Kontaktdaten, gemäß aktueller Corona-Verordnung, abzugeben, und - sicherzustellen, das der Abstand von 1,5 Metern pro Person eingehalten wird, und - in allen Innen- und Wartebereichen, eine Alltagsmaske zu tragen.

Jede Person, die diese Vorgabe nicht erfüllen möchte, sollte im Vorfeld von einem Besuch der Zuchtschauen Abstand nehmen.

Des Weiteren empfehlen wir jedem Anlagenbetreiber von der, in der Vergangenheit üblichen Verpflegung der Zuschauer und Teilnehmer am Veranstaltungsort der Zuchtschauen, Abstand zu nehmen. Diese Entscheidung liegt jedoch in Eurer Verantwortung. Solltet Ihr Euch entscheiden eine Verpflegung anzubieten, weisen wir Euch jedoch vorsorglich darauf hin, dass entsprechende Hygienekonzepte für Gastronomie, mit erhöhten Anforderungen, zur Anwendung kommen und die genaue Einhaltung ggf. von den Ordnungsbehörden geprüft wird.

Die Anlagenbetreiber erhalten von uns (2 Wochen vor dem Zuchtschautermin) eine Infomappe mit ausführlichen und auf Euren Zuchtschautermin zugeschnittenen Hinweisen, und wir unterstützen Euch gerne bei Euren Vorbereitungen.

Der zentrale Mittelpunkt für Züchter und einen Zuchtverband sind natürlich unsere Pferde. In diesem Jahr haben wir aber die besondere, gemeinsame Verantwortung für den Schutz von Menschen und wir können hier nur gemeinschaftlich dieser Verantwortung bei unseren Zuchtschauterminen nachkommen.

Bleibt gesund!
Euer Vorstand

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