Eigentumswechseln - was ist zu tun?
Eigentümerwechsel im Equidenpass
Laut der Equidenpass-Verordnung DVO (EU) 2021/963 muss jeder Eigentümerwechsel sowohl im Equidenpass als auch in der zentralen Pferdedatenbank(HI-Tier) eingetragen werden. Die Angaben im Equidenpass müssen stets aktuell sein. Ein Eigentumswechsel ist innerhalb von 7 Tagen der ausstellenden Behörde(in unserem Fall dem ApHCG e.V.) zu melden. Diese trägt die Änderungen anschließend auch in die HI-Tier Datenbank ein.
Damit der Eigentümerwechsel korrekt in der HI-Tier Datenbank erfasst werden kann, benötigen wir neben den Angaben zum neuen Eigentümer auch die Betriebsnummer des Pferdehalters.
So reichen Sie die Unterlagen ein:
Bitte senden Sie an das ApHCG e.V. Service - und Zuchtbüro:
- Den Equidenpass
- Das vollständig ausgefüllte Formular „Angaben zum Eigentumswechsel“ (zu finden unter Formulare → Zucht)
- Falls vorhanden: eine Kopie des ApHC oder PoAC Certificate of Registration, das bereits auf Ihren Namen lautet oder einen Pferdekaufvertrag. Der Preis darf gerne geschwärzt werden.
Alternativ können Sie auch den Pass zusammen mit dem APHC/PoAC Certificate of Registration und dem Transfer Report im Original einsenden. Wir leiten die Unterlagen dann an den ApHC/PoAC weiter, damit Sie offiziell als neuer Eigentümer eingetragen werden.
Wichtiger Hinweis:
Besitzt das Pferd einen Equidenpass, der nicht vom ApHCG e.V. ausgestellt wurde, kann der Eigentümerwechsel nur für ApHCG-Mitglieder durchgeführt werden. Außerdem muss das Pferd im ApHCG-Zuchtbuch eingetragen sein. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, legen Sie bitte eine ausgefüllte Beitrittserklärung bei.
Der Eigentümerwechsel ist ein wichtiger Schritt und erfordert die Einhaltung der Vorschriften und Fristen. Mit den bereitgestellten Formularen und Informationen möchten wir den Prozess für Sie so unkompliziert wie möglich gestalten. Sollten dennoch Fragen auftreten, steht Ihnen das ApHCG Servicebüro jederzeit zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.