Engagiertes Mitglied fördert das Basis-Zuchtprogramm des ApHCG e.V.
Unser Zuchtausschussmitglied Frau Mignon Ring tätigt in den drei Jahren (2010-2012) eine persönliche Zuchtförderung für unsere Zuchtschauen.
Diese neue Zuchtförderung für 2010-2012 gliedert sich wie folgt in mehrere Bereiche auf:
1. Fohlenförderung:
Für jede Zuchtschau in jeder Regionalgruppe wird für die 3 erst platzierten Fohlen, Hengste und Stutfohlen für die Nr.1 € 50, die Nr.2 € 30 und für das drittplazierte Fohlen € 20 als Preisgeld ausgeschüttet. Also max. € 200 pro Fohlenschau. Das Preisgeld wird auf der Fohlenschau in bar ausgezahlt. Bedingung hierfür: es müssen mindestens 3 Fohlen in der Klasse Stutfohlen bzw. Hengstfohlen starten und bewertet werden. Fohlen mit einer Wertnote unter 7,0 erhalten kein Geld, ebenso Fohlen ohne Bewertung. Es werden nur Prämienfohlen mit der „Geldprämie“ gefördert. Hierbei ist es egal aus welchem Bundesland die prämierten Fohlen kommen, z.B. ein Fohlen aus NRW kann durchaus auf der Schau in NDS in den Genuss des Prämiengeldes kommen.
2. Preisgeld „bestes Fohlen“
Zusätzlich wird für das beste Fohlen der jeweiligen Regionalgruppe, wobei die Wertnote über 8,0 sein muss, € 100 gegeben, wobei hier zu beachten ist, das dieses Fohlen von einem Züchter aus der jeweiligen Regionalgruppe sein muss.
Zum Beispiel: Ein Fohlen, gezüchtet in NRW und im Besitz einer Person aus NDS, vorgestellt in NDS, kann dieses Preisgeld nicht erhalten. Es gilt hier immer die Adresse des Züchters, nicht die des Besitzers, da der Züchter gefördert werden soll. Sollten in einer Regionalgruppe mehr, als eine Fohlenschau stattfinden, dann wird das Preisgeld „bestes Fohlen“ der Regionalgruppe, erst nach Beendigung aller Fohlenschauen, an den jeweiligen Regionalgruppensieger überwiesen.
3. Prämienstuten:
Stuten, im Alter von 3-6 Jahren, die auf einer Zuchtschau des APHG 2010/2011/2012, den Titel Prämienstute erreichen, erhalten einmalig einen Geldpreis in Höhe von € 200. Neue Voraussetzung ab dem Jahr 2011 ist die Vorlage eines PSSM- Gentestes mit dem Ergebnis N/N, um das Prämiengeld erhalten zu können. Bei einem Testergebnis N/M oder M/M wird kein Stutenprämiengeld ausgezahlt.
Für Prämienstuten, die in 3 Zuchtjahren mindestens 2 lebende und prämierte Fohlen geboren haben, und nicht älter als 6-9 Jahre sind, erhält der Züchter des letzten geborenen Fohlens, welches auf der Zuchtschau vorgestellt wurde eine Prämie in Höhe von € 1000.
Das heißt also, die 3-jährige Prämienstute muss die Zuchtleistung bis zu 6. Lebensjahr erbringen, die 6-jährige Prämienstute muss die Zuchtleistung bis zum 9. Lebensjahr erbringen.
Die Auszahlungen sind garantiert für die Jahre 2010/2011/2012, ein Treuhandkonto wurde hierzu eingerichtet.
Auf den Zuchtschauen vorgestellte Jährlinge und 2 jährige Stuten erhalten kein Prämiengeld. Frau Mignon Rings Anliegen ist es, die Basis unser Zucht zu fördern, d.h. unseren Züchtern einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, ihre Fohlen- und Stuten vorzustellen und die Qualität der Tiere zu belohnen. Daher sind ihre eigenen Produkte von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wir vom Vorstand halten diese zusätzliche Zuchtförderung für überaus großzügig. Daher sei an Dieser Stelle im Namen des Vorstandes Frau Mignon Ring für ihren Einsatz zur Förderung unserer Zucht recht herzlich gedankt!
Zuchtbuchgutscheine auf Fohlenschauen
Es werden im Jahr 2011 Zuchtbuchgutscheine vergeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Es müssen mindestens 5 Fohlen in jeder Geschlechtsklasse (Hengste und Stuten) der Altersklasse bis ein Jahr an dem Regionalgruppenortstermin anwesend sein und beurteilt werden können um für beide Klassen Gutscheine erhalten zu können.
Beispiel:
6 Hengst- und 5 Stutfohlen; hier bekommen beide Klassen jeweils drei Gutscheine.
4 Hengst- und 6 Stutfohlen; hier erhält nur die Stutenklasse drei Gutscheine.
Kranke und taktunreine Fohlen die nicht beurteilt werden können zählen nicht zu der Mindestanzahl.
Für die ersten drei Plätze gibt es folgende Gutscheine:
- Platz= Equidenpass, Beurteilungsgebühr und Transponder ohne Tierarztkosten
- Platz= Beurteilungsgebühr und Transponder ohne Tierarztkosten
- Platz= Transponder ohne Tierarztkosten
Die Gutscheine sind nur gültig und können eingelöst werden, wenn Pferdezüchter und Besitzer keine offenen Rechnungen mehr beim ApHCG haben. Die Gutscheine werden zukünftig auf den Fohlenschauen ausgegeben und mit dem Passantrag und sonstigen Pferdeunterlagen beim Regionalgruppenzuchtwart abgeben und alle Unterlagen zusammen an das Zucht- und Servicebüro weitergeleitet, damit gewährleistet ist, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Der Gutschein ist nur für das Jahr der Ausstellung, und das Pferd welches den Gutschein gewonnen hat gültig. Eine Verrechnung mit anderen Rechnungen ist nicht möglich.
Hauptmenü
Login
Wer ist online?
Aktuell sind 29 Gäste und keine Mitglieder online

