Körung
Die Information zur Körung und das benötigte Formular zur Gesundheitsbescheinigung gibt es hier:
Information zur Körung
Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, kann eine Vorauswahl der zur Körung angemeldeten Hengste durchgeführt werden. Wenn eine Vorauswahl durchgeführt wird, ist sie Voraussetzung für die Zulassung zur Körung. Zur Körung muss der Hengst eine Gesundheitsbescheinigung der Körkommission vorlegen.
Die Körentscheidung lautet:
- gekört
- nicht gekört
- vorläufig nicht gekört
Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes und/ oder der Zuchttauglichkeit sowie der Gesundheit nicht erfüllt, wenn jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit der Körentscheidung kann eine Frist festgesetzt werden, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann.
Für die Selektionsentscheidung „gekört“, muss eine Gesamtnote der Eintragungsmerkmale (Typ/Ausdruck, Gebäude, Fundament, Gangkorrektheit, Gangqualität, Gesamteindruck) von mindestens 7,0 erreicht sein, wobei keine Einzelnote unter 6,0 liegen darf. Die Körentscheidung ist auf der Körveranstaltung öffentlich bekannt zu geben und dem Hengstbesitzer schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung „gekört“ ist in die Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) einzutragen. Die vom Verband festgelegten Prüfungsgebühren sind vom Pferdebesitzer zu tragen.
Körkommission
Die Bewertung muss von mindestens vier Kommissionsmitgliedern vorgenommen werden. Dieser Kommission gehören an:
- der Zuchtobmann/ -frau, als Vertretung der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende als
Vertreter der Züchtervereinigung - der Zuchtleiter/ die Zuchtleiterin
- mindestens zwei neutrale Richter, die Züchter und Mitglied im ApHCG sein müssen
Die Körkommission wird vom Zuchtobmann/ -frau in enger Zusammenarbeit mit der Zuchtleitung und dem Vorstand/ Zuchtausschuss berufen.
Voraussetzung zur Körungszulassung:
- Mindestalter 2 Jahre
- Mitgliedschaft des Hengsteigentümers im ApHCG
- Eintragung des Hengstes im Zuchtbuch des ApHCG ( kann am Tag der Körung gemacht werden)
- Kennzeichnung des Hengstes mit Mikrochip
- falls IMPRESSIVE in der Ahnenreihe zu finden ist, muss ein doppelt negativer HYPP Test vorgelegt werden
- ein doppelt negativer PSSM Test ist vorzulegen
Unterlagen, die bei der Anmeldung zur Körung benötigt werden:
- Name, Anschrift und Telefonnummer ( wenn möglich auch Mobiltelefon ) des Eigentümers, und auch des Vorstellers
- Internationale DNA Karte
- Kopie des Certificate Of Registration
- Gesundheitszeugnis
- V-Scheck oder Beleg der Barüberweisung an die Kasse des ApHCG
Konto Nr. 321 882 03 bei der Sparkasse Mittelmosel – EMH, BLZ 587 512 30
Die Gebühren für die Körung betragen 130,00 € (incl. Mehrwertsteuer). Der Betrag ist per Verrechnungsscheck oder in bar im Voraus bei der Zuchtbuchführung zu hinterlegen. Sollte der Hengst aus wichtigen Gründen nicht zur Körung antreten, wird der Scheck, bzw. das Geld nach Abzug von 30,00 € Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt.
Wir bitten die Eigentümer um rechtzeitige Absage!
Unterlagen, die am Tag der Körung vorzulegen sind:
- Certificate Of Registration im Original
- Equidenpass
- Text für den Sprecher*
* Bitte stellen Sie Informationen über den Hengst (eigene Leistungen, Vorfahren und deren Leistung, usw.) zusammen, die vom Sprecher während der Körung vorgelesen werden kann. Bitte keine Werbung für Ranch oder Trainer usw.
Ablauf der Körung:
- Messen des Stockmasses und der Röhrbeinstärke
- Kontrolle der Zähne
- Pflasterprobe: Vorführen an der Hand in Schritt und Trab auf hartem Boden, erstes Mustern
- Dreiecksbahn in der Halle: Vorführen an der Hand in Schritt und Trab, longieren in allen 3 Grundgangarten auf beiden Händen, aufstellen zum Mustern.
Bitte bringen Sie Ihre eigene Ausrüstung zum Longieren mit.
- Verkünden des Ergebnisses mit Besprechung vor Publikum
- Ein Beurteilungsbogen liegt zur Ansicht bei
Das Ergebnis der Körung erhalten Sie in schriftlicher, d. h. gedruckter Form in angemessener Zeit nach der Körung.
Rücknahme, Widerruf, Widerspruch
Die Körung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Bekanntgabe des Körurteils. Über die Annahme des Widerspruchs entscheidet ein Gremium, dem der Zuchtverantwortliche, der Vorsitzende und sein Stellvertreter angehören. Wird ein Widerspruch angenommen entscheidet das gleiche Gremium über die Zusammensetzung einer neuen Bewertungs-kommission, wobei außer dem Zuchtverantwortlichen und der Kommissionsleitung alle Mitglieder neu berufen werden. Ebenso wird über Ort und Zeit der Wiedervorstellung des Hengstes entschieden.
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