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Sport

Translation of the principles of the Appaloosa breed

Die Übersetzung der Grundsätze der Rasse Appaloosa für die europäischen Appaloosa Zuchtverbände ist nun online unter der Rubrik Zuchtbuch zu finden.

The translation of the principles of the Appaloosa breed for the European Appaloosa associations is now online. You will find it under the category Zuchtbuch.

You can also download the PDF-file here:

Zuchtschauen - Ergebnisse

Sehr geehrte Züchter und Züchterinnen,

es ist nun wieder soweit. Die Zuchtschauen haben begonnen. Die ersten Ergebnisse der Fohlen von Rheinland-Pfalz / Saarland sind nun online. Erstmalig präsentieren wir ihnen alle Benotungen der Fohlen. Somit erhalten sie einen transparenten Überlick über die Wertung der Zuchtrichter und Zuchtleiterin. Die Bewertungen werden wöchtendlich nach den jeweiligen Zuchtschauen aktualisiert.

Wie in der Vergangenheit werden alle Fohlen mit einer Wertnote ab 7,5 für die Bundesfohlenschau nach Aachen nominiert werden. Zum Abschluss der gesamten Zuchtschauen erhalten jedoch nur die besten 10 Hengstfohlen und besten 10 Stutfohlen eine Einladung zur Bundesfohlenschau. Es lohnt sich, sein Fohlen einem fachkundigen Richtergremium aus Amerika zu präsentieren. Trotz Sparmaßnahmen des Verbandes, hat sich der Vorstand dazu entschlossen, dieses Jahr wieder ein Preisgeld in Höhe von 5000,- € für die Fohlenzüchter ausgegeben.

Zusätzlich werden die Stuten, die auf den Zuchtschauen eine Wertnote ab 7,5 erhalten haben und sogn. Prämienstuten geworden sind, ebenfalls nach Aachen eingeladen. Die besten 20 Prämienstuten erhalten eine Fahrkarte zur Bundesstutenschau in Aachen. Der ApHCG e.V. schüttet, wie 2010, für diese Stuten ein Preisgeld von 2.500,- € aus. Bitte beachten sie, dass Prämienstuten, die schon einmal für Aachen nominiert waren, nicht ein in 2. Mal zur Bundesstutenschau eingeladen werden können.

Eine Stute, die noch keine Prämienstute geworden ist, kann mehrmals auf einer Zuchtschau vorgestellt werden. Ist die Stute Prämienstute geworden, kann sie nicht mehr auf einer Zuchtschau zur Bewertung vorgestellt werden. Damit die Stute den Titel Prämienstute erhält, muss ein PSSM-Test (N/N)vor der Zuchtschau eingereicht oder zur Zuchtschau mitgebracht werden. Auch die Auszahlung des Zuchtförderungsgeldes von 200,-€ für eine 3-6 jährige Stute von Frau Ring, erfolgt nur, wenn ein negativer PSSM-Test vorgelegt wird.

Weiter Information zur Bundesfohlen – und Bundesstutenschau werden wir in den nächsten Wochen online stellen.

Wir wünschen Ihnen in dieser Zuchtsaison viel Erfolg mit ihren Fohlen und Stuten !

Britta Schielke / Zuchtleiterin und Horst Berg / Zuchtobmann

Hengstverteilungsplan öffentlich

Der Hengstverteilungsplan ist jetzt aktuell überarbeitet. Sollten Fehler von einem Hengsthalter bemerkt werden, bitte ich sehr darum mir umgehend eine Fehlermeldung zuzusenden.


Stand: 22.04.2012


Horst Berg

Zuchtobmann ApHCG e.V.

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuchtschauen

Für einen Pferdezuchtverband sind Zuchtschauen das aktuelle Spiegelbild einer Rasse. Hier werden die zukünftigen Zuchttiere vorgestellt und bewertet. Auf Zuchtschauen treffen sich erfahrene Züchter, Neumitglieder, Rasseliebhaber und pferdebegeisterte Leute.

Alljährlich repräsentieren sich die Zuchtprodukte des ApHCG e.V. auf  Zuchtschauen in den jeweiligen Bundesländern. Die Zuchtwarte der Regionalgruppen organisieren mit Hilfe der Mitglieder ihre Zuchtschauen. Züchter stellen erwartungsvoll und mit Stolz ihre Fohlen und Stuten den Zuchtrichtern und dem Publikum vor.

Auf Zuchtschauen werden die vielfach oft gestellten Fragen beantwortet: War es die richtige Anpaarung mit meiner Stute? Stimmt die Qualität meines Fohlens mit dem gewünschten Rassestandard des Appaloosas überein? Mit welchem Vererber kann ich evtl. die Schwächen meiner Stute ausgleichen? Wie vererbt der Hengst xyz?

Musterungen, Bewertungen, sowie Fragen und Antworten rund um den Appaloosa kennzeichnen die kleinen, aber feinen Zuchtschauen des ApHCG e.V..

Zum Schluss der Zuchtsaison erfolgt im Oktober der wichtigste Zuchttag des ApHCG e.V.: Die abschließende Bundesfohlen- und stutenschau, zu der nur die besten 20 Fohlen und die besten 20 Stuten aus allen Bundesgebieten eingeladen werden. Desweiteren erfolgen an diesem Tag die Hengstkörung, sowie die Stuten- Wallach-und Hengstleistungsprüfung.

Weitere Informationen zu den Zuchtschauen erhalten sie auf der Homepage www.aphcg.com unter den Rubriken Zuchtbuch und hier unter Infos, Terminen oder beim Zuchtobmann bzw. der Zuchtleiterin und den regionalen Zuchtwarten.

Informationen zu den Zuchtschauen

Voraussetzungen für die Durchführung von Fohlen-/ Stutenschauen (Zuchtschauen) des ApHCG e.V.

Veranstalter einer ApHCG-Fohlen-/Stutenschau kann jeder Privatperson oder Pferdebetrieb sein, der die dazu erforderlichen Bedingungen erfüllen kann.

Wer eine ApHCG-Fohlen-/ Stutenschau abhalten möchte, muss sich bei seiner Regionalgruppe und dem Zuchtobmann anmelden. Diese koordinieren, wo und wann Zuchtschauen stattfinden sollen und können.

Die Wunschtermine und Alternativtermine werden an den Zuchtobmann weitergegeben und dann durch den Zuchtausschuss und die Vorstandsschaft des ApHCG bestätigt.

Zum Bewerten von Stuten und Fohlen werden folgende Voraussetzungen benötigt:

  1. Sicher eingezäunter Platz / Halle (allwettertauglich), mit einer Größe von ca. 400 qm
  2. Dreiecksbahn mit Stangen und Pylonen aufbauen, Boden vorher abziehen
  3. Ausreichend Platz für Hänger und Pferde
  4. Unterbringungs-/ Versorgungsmöglichkeiten für Stuten und Fohlen (ggfls. Paddock oder Boxen, Heu und Wasser)
  5. Gepflasterte oder asphaltierte gerade Fläche für die sogn. „Pflasterprobe“ ( Laufen der Stute im Schritt und Trab an der Hand) und um das Stockmaß zu nehmen.
  6. Verpflegung für Teilnehmer und Zuschauer anbieten

 

Teilnahmebedingungen für Zuchtschauen:

Folgende Unterlagen des Teilnehmers einer Zuchtschau müssen vor Beginn der Fohlen-/ Stutenschau vorliegen bzw. überprüft werden:

  1. Mitgliedschaft beim ApHCG e.V.
  2. Die Anmeldung für die Fohlen-/ Stutenschau erfolgte bis zu 2 Wochen vor dem Termin
  3. Eine Fohlengeburtsmeldung (nach spätestens 28 Tagen der Geburt des Fohlens) muss vorliegen. Bei späterer Vorlage der Geburtsmeldung wird ein DNA-Test zur Abstammungsüberprüfung angeordnet ( ZBO § 9).
  4. Eine Kopie des Stallion breeding reports muss vorgelegt werden.
  5. Certificate of Registration ( ApHC-Papier vom Fohlen / von der Stute im Original mit einer Kopie für den ApHCG. Sollte das Certificate of Registration noch nicht vorliegen, so ist zumindest die Registration Application im Original mit einer Kopie für den ApHCG vorzulegen.
  6. Ausgefüllter Equidenpaßantrag, sofern noch kein Equidenpaß beantragt wurde bzw. vorliegt oder Equidenpaß mit Impfnachweis ( z.B. Stutbucheintrag etc.)
  7. Fohlen / Stute hat schon einen Transponder von der Geschäftsstelle des ApHCG beantragt und vom Tierarzt gesetzt bekommen oder der Transponder wird vor Ort zugeteilt, spätestens auf der Zuchtschau.
  8. Um an dem Zuchtförderprogramm für Prämienstuten teilnehmen zu können, muss ein PSSM-Test mit N/N vorgelegt werden können.
  9. Die Teilnehmer sollten darauf achten, dass die Kleidung des Vorführers in einem sauberen Zustand ist und einer Westernrass-Zuchtschau entspricht.
  10. Die Pferde sind in einem sauberen und gesundheitlichen einwandfreien Zustand den Zuchtrichtern und dem Publikum zu präsentieren.

Liegen die oben genannten erforderlichen Unterlagen vor dem Start nicht vor und hat der Teilnehmer noch offene Rechnungen in der Geschäftsstelle, so kann der Teilnehmer nicht zur ApHCG-Zuchtschau zugelassen werden.

 

Bedingungen für die Durchführung einer Fohlen-/ Stutenschau und Aufgaben des Zuchtwartes / der Zuchtwartin

  1. Die Anmeldung zur Fohlen- / Stutenschau erfolgt bei dem jeweiligen Zuchtwart / der Zuchtwartin in der jeweiligen Regionalgruppe. Die Mindestanzahl der startenden Pferde an einer Zuchtschau beträgt 5 (Fohlen / Stuten).
  2. Für die Vollständigkeit der Unterlagen ist der Zuchtwart /  die Zuchtwartin der jeweiligen Regionalgruppe verantwortlich.
  3. Beantragung der Zuchtschau bei der jeweiligen Behörde ( entweder Landratsamt, Amt für Landwirtschaft, Veterinäramt etc.). Kopie der Anmeldung und Bestätigung der Zuchtschau an die Geschäftsstelle schicken.
  4. Bei Bedarf einen Tierarzt organisieren, wenn Transponder gesetzt werden müssen.
  5. Anmeldungen der Teilnehmer auf Vollständigkeit überpüfen ( Equidenpaß, Mitgliedschaft, Registration Application etc.).
  6. Vorbereitung der Kopfzeile der Bewertungsbögen.
  7. Zeitplan erstellen und an die Zuchtrichter weiterleiten
  8. Teilnehmerliste in 4-facher Ausfertigung erstellen und den Zuchtrichtern zur Verfügung stellen.
  9. Stichpunkte und Ergebnisse wenn möglich in einem Pressetext verarbeiten und an die Geschäftsstelle schicken, damit sie veröffentlicht werden können.
  10. Eine Person zum fotografieren der Zuchtveranstaltung verpflichten.

 

Für weitere Fragen stehen ihnen der Zuchtobmann, die Zuchtleitung und die Geschäftsstelle des ApHCG zur Verfügung.

Rabattgewährung für ApHCG e.V. Mitglieder

Der ApHCG hat in Verhandlungen mit dem Labor LABOKLIN ein Rabattsystem für unsere Mitglieder erwirken können.


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Gendefekte

Erbkrankheit PSSM (Polysaccharid-Speicher-Myopathie) in der Pferdezucht

PSSM ist eine das Pferd schwächende bis möglicherweise lebensgefährdende Glykogen-Speicher-Krankheit, die in verschiedenen Pferdezuchten verbreitet ist. Betroffen sind vor allem QH, American Paints, Appaloosas, aber auch Zugpferde sowie Warmblüter und Kreuzungen aller genannten.

Nach derzeitigem Wissenstand sind einige Zuchtlinien der Appaloosas von dem Genfehler PSSM Typ I (Polysaccharid-Speicher-Myopathie) betroffen. Der Appaloosa Horse Club Germany  (Vorstand,  Zuchtleiterin und der Zuchtausschuss) haben folgende Regelungen  beschlossen:

  • Alle Pferde die zur Körung und HLP, SLP, und WLP 2011 vorgestellt werden, müssen einen negativen Testbericht über PSSM vorlegen um diese Auszeichnung erhalten zu können.
  • Stuten die 2011 auf den Zuchtschauen vorgestellt werden und die das Förderprogramm von Mignon Ring (Geldzahlung von 200 Euro bei einer Gesamtwertnote über 7,5) nutzen wollen, müssen ebenfalls einen negativen PSSM Test vorlegen.
  • In dem Hengstverteilungsplan auf dem allgemeingültigen und von jedem Besucher einsehbaren Bereich unserer neuen Homepage werden nur noch Hengste beworben, die einen negativen PSSM Test vorlegen.
  • Wir werden zukünftig  PSSM freie Zuchttiere mit dem Testergebnis Genotyp: N/N und der Interpretation: „Das untersuchte Pferd ist reinerbig  für das intakte Gen.  Es ist kein Träger des mutierten Gens für die Polysaccharid-Speicher-Myopathie Typ1. Das Tier wird die von der Mutation ausgelösten Symptome nicht ausprägen.  An die Nachkommen wird nur das intakte Gen weiter gegeben“ besonders hervor stellen und bewerben.

Bitte senden sie alle Untersuchungsbefunde an den Zuchtobmann Horst Berg. Er wird sofort die Daten einarbeiten und zum Beispiel den HVP um die negativ getesteten Pferde ergänzen.

Laut der zurzeit noch gültigen Gesetzeslage kann zum jetzigen Zeitpunkt von Seiten der Züchtervereinigung für PSSM positive (N/M und M/M) Zuchttiere  kein Zuchtverbot laut Tierzuchtgesetz durchgesetzt werden. Aber nach dem Tierschutzgesetz (Abschnitt 8, § 11 b) ist es verboten und der Züchter macht sich strafbar, wenn er mit Tieren züchtet,  die später wissentlich eine erblich bedingte Verhaltensstörung aufweisen. Bei PSSM handelt es sich um einen autosomalen dominanten Erbgang, d.h. dass es bereits bei einem betroffenen Allel zur Erkrankung führt. Wir als Züchtervereinigung können nur jedem Züchter raten in Eigenverantwortung  zu handeln und ausschließlich mit gesunden und getesteten Pferden zu züchten.

Nach der Zuchtbuchordnung, wonach wir als Züchtervereinigung beide Gesetze zu befolgen haben, besteht also hier leider eine Diskrepanz. Auf der einen Seite müssten wir also ein Zuchtverbot aussprechen, auf der anderen Seite dürfen wir dies nicht. Wir stehen zurzeit in intensiven Verhandlungen mit unserer Kontrollbehörde und auch in Kooperation mit anderen Zuchtverbänden, um hier für die Zukunft eine gangbare Lösung zu finden. Daher appellieren wir an unsere verantwortungsvoll handelnden Züchter auf freiwilliger Basis nur getestete Hengste und Stuten  in der Zucht einzusetzen.

 

Mit der Firma Laboklin (Das Labor ist für die oben stehende/n Untersuchung/en akkreditiert) nach DIN EN ISO 17025 (AKS-PL-20922) haben wir für unsere Mitglieder und Züchter  Sonderkonditionen und Rabatte erwirkt. Nähere Informationen hierzu, wie z.B.  Untersuchungskosten, Vorgehensweise bei den Probenahmen, Untersuchungsauftrag etc. finden Sie im internen Mitgliederbereich auf unserer neuen Homepage www.aphcg.com . Hierzu müssen Sie sich anmelden und registrieren lassen, um  die Informationen abrufen zu können. Sie können aber auch gerne Informationen beim Zuchtobmann Horst Berg erfragen.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zu den eingesandten Proben liegt beim Einsender. Gewährleistungsverpflichtungen können nicht übernommen werden.

 

Wir bitten alle unsere Mitglieder und Züchter um Verständnis und Akzeptanz für diese Maßnahmen. Unser aller Ziel sollte eine Zucht von gesunden und leitungsfähigen Appaloosas sein.  Nur so können wir bereits im Vorfeld dazu beitragen, das die Rasse der Appaloosa weiterhin als eine der gesündesten und leistungsstarken Rassen in der Pferdezucht keinen langfristigen Imageschaden von der Erbkrankheit PSSM erhält.

Im Namen des Vorstandes, der Zuchtleitung und des Zuchtausschusses
Horst Berg
Zuchtobmann ApHCG e.V.

 


 

Rabattgewährung für ApHCG e.V. Mitglieder

Zur Information für alle unsere Mitglieder die zukünftig Ihre Pferde testen lassen möchten.

Der ApHCG hat in Verhandlungen mit dem Labor LABOKLIN ein Rabattsystem für unsere Mitglieder erwirken können.

Damit Sie diese Vorteile nutzen können,  ist folgende Vorgehensweise zwingend nötig: Bitte senden Sie eine Anfrage an den Zuchtobmann Horst Berg per e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .  Er erstellt ein Anschreiben für LABOKLIN und bestätigt Ihre  Mitgliedschaft im Verein. Bitte haben Sie für diese Vorgehensweise Verständnis, aber nur so kann der Rabatt durch Laboklin gewährt werden.

Bitte nur den Untersuchungsauftrag mit dem ApHCG Logo und zusammen mit dem Mitgliedsanschreiben verwenden.

 

Preisübersicht LABOKLIN:

im Anhang finden Sie unseren Untersuchungsantrag mit dem Logo des ApHCG e.V.

Bei Einsendung der Proben zusammen mit diesem Formular können wir Ihren Mitgliedern folgende Preisstaffel anbieten:

- PSSM:                                   40.95 Euro zzgl. MwSt. (48.73 €) (Rabatt: 10%)

- jeder andere weitere Test:     20.00 Euro zzgl. MwSt. (23.80 €)

 

Für alle weiteren lizenzfreien Gentests können wir Ihnen folgende Preisstaffel anbieten.

- 1. Test:                                 35.00 Euro zzgl. MwSt. (41.65 €)

- jeder weitere Test:                  20.00 Euro zzgl. MwSt. (23.80 €)

 

Unsere regulären Züchterpreise für Gentests beim Pferd sind:

- Erbkrankheiten:                    45.50 Euro zzgl. MwSt. (54.15 €)

- Farbgentests:                         45.50 Euro zzgl. MwSt. (54.15 €) für die 1. Farbe, jeder weitere  Lokus 20.00 Euro zzgl. MwSt. (23.80 €)

 

Wir hoffen, dass dieses Angebot auf Ihre Zustimmung stößt und der ApHCG e.V. LABOKLIN als Testlabor empfiehlt.

Hier gibt es den Untersuchungsantrag!

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